1. Allgemeines
Die Main-Kinzig Netzdienste GmbH („MKN“) betreibt einen Auskunftsdienst bezüglich der Lage ihrer Versorgungsanlagen und -leitungen für die Sparte Gas. Der Auskunftsdienst erfolgt online (die sogenannte Online Planauskunft) und über die Abteilung Technische Planung der MKN.
Bei Bauarbeiten auf öffentlichen und/oder privaten Grundstücken im Netzgebiet der oben genannten Gesellschaft muss der für die Arbeiten Verantwortliche rechtzeitig vor Baubeginn über die Online Planauskunft oder im Ausnahmefall über die Abteilung Technische Planung der MKN eine aktuelle Auskunft über die Lage der im Baustellenbereich vorhandenen Versorgungsanlagen und -leitungen der MKN einholen, um seiner Sorgfaltspflicht, insbesondere seiner Erkundigungs- und Sicherungspflicht, zu genügen. Erkundigungen bei anderen Stellen sind nicht ausreichend.
Auskunftssuchende bzw. Nutzer der Planauskunft der MKN („Nutzer“) sind nur nach Maßgabe der nachfolgenden Nutzungsbedingungen und des „Merkblatt der MKN zum Schutz erdverlegter Gasversorgungsanlagen für Bauarbeiten“ berechtigt, die von den MKN im Rahmen der Planauskunft zur Verfügung gestellten Pläne zu verwenden.
2. Planauskunftsstellen
Die Online Planauskunft der MKN ist zugänglich über die Internetadresse:
https://planauskunftmkn.gis24.eu/site/
oder einen Link unserer originären Internetpräsenz.
Anschrift der Abteilung Technische Planung der MKN:
Main-Kinzig Netzdienste GmbH
Rudolf-Diesel-Straße
63571 Gelnhausen
Telefon: 0 60 51 / 82 33 - 523
Telefax: 0 60 51 / 82 33 - 529
E-Mail: Technische.Planung@Mainkinzignetzdienste.de
3. Gegenstand der Planauskunft
Die Planauskunft erstreckt sich ausschließlich auf den vom Nutzer gekennzeichneten räumlichen Auskunftsbereich (farbliche Markierung) und hierbei ausschließlich auf die Versorgungsanlagen und -leitungen der oben genannten Gesellschaft. Sie erstreckt sich weder auf andere Sparten noch auf Leitungen anderer Betreiber. Insbesondere muss sich der Nutzer über die Lage von Versorgungsanlagen und -leitungen anderer Betreiber gesondert informieren. Die heruntergeladenen bzw. übergebenen Pläne geben den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es obliegt dem Nutzer, dafür Sorge zu tragen, dass zu Beginn der Bauarbeiten immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen. Nicht alle außer Betrieb befindlichen Leitungen sind in den Plänen dargestellt. Daher ist grundsätzlich mit außer Betrieb befindlichen Leitungen im räumlichen Auskunftsbereich zu rechnen.
Die in den Plänen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich Lage und Verlegungstiefe sind unverbindlich. Mit Abweichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig sind und auf dem kürzesten Weg verlaufen. Darüber hinaus darf auf Grund von Erdbewegungen, auf die die oben genannte Gesellschaft keinen Einfluss hat, auf eine Angabe zur Überdeckung nicht vertraut werden. Im Besonderen weißen wir darauf hin, dass durch Digitalisierung alter Leitungsbestände und der Katastersituation Abweichungen zum behördlichen Kataster bestehen können und ein Überlagern mit Datenbeständen Dritter sowie das "Abgreifen" von Maßen aus dem Planwerk nicht gestattet ist.
4. Bestandteile der Planauskunft
Eine vollständige Planauskunft hat mindestens folgende Bestandteile:
- Anschreiben
- Anfragedaten (gespeichert unter der jeweiligen Auskunftsnummer)
- Übersichtsplan (mit Auskunftsbereich)
- Leitungspläne
- Legende
- Merkblatt zum Schutz von MKN Versorgungsanlagen und -leitungen
- Aufgrabungsprotokolle (nicht automatisch, sondern bei Einweisung erstellt)
- Ggf. Stellungnahmen zu Planungs- und Bauvorhaben
5. Berechtigtes Interesse
Die MKN sind berechtigt, die Erteilung einer Planauskunft zu verweigern, wenn bei dem Nutzer kein berechtigtes Interesse an einer Planauskunft vorliegt. Der Nutzer hat den MKN sein berechtigtes Interesse an einer Planauskunft auf Nachfrage nachzuweisen.
6. Besonderheiten der Online Planauskunft
Nutzer, die sich bei der Online Planauskunft anmelden, können Leitungsauskünfte in Form von Plänen nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen kostenlos herunterladen und nutzen.
a. Zugangsvoraussetzungen für die Online Planauskunft
Im Rahmen der Online Planauskunft ist der Nutzer für das Vorliegen der technischen Voraussetzungen (Soft- und Hardware) und Mindestanforderungen zur Nutzung der Online Planauskunft verantwortlich.
Der Nutzer muss einen Farbdrucker einsetzen, dessen Ausgabe mit mindestens 300 dpi erfolgen kann. Für Fehler, die auf einen unzureichenden Ausdruck der zur Verfügung gestellten Pläne der Online Planauskunft zurückzuführen sind, ist allein der Nutzer verantwortlich.
Die Bildschirmauflösung muss mindestens 1024x768 betragen. Eine höhere Auflösung ist für einen besseren Bedienkomfort empfehlenswert.
Für die Nutzung der Online-Planauskunft ist einer der folgenden Browser in der genannten Version erforderlich:
- Internet Explorer (Betriebssystem Windows, ab Version IE 10.x)
- Firefox (Betriebssystem Windows, ab Version FF 40.x)
- Safari (Betriebssystem Windows, Version Safari 5.x)
- Safari (Betriebssystem Mac OS X, Version Safari 9.x)
In den Web-Browser-Einstellungen müssen die Funktionen JavaScript und Session-Cookies aktiviert sein. Zusätzlich zu einem Web-Browser müssen folgende Applikationen installiert sein:
- Viewer für PDF-Dateien, z.B. PDF-XChange Editor, Adobe Reader
Die Nutzung der Online Planauskunft ist bei Verwendung von Tablet-PC oder Smartphones nicht gestattet.
Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Passwort geheim gehalten wird. Für jeden Missbrauch ist der Nutzer verantwortlich. Wenn der Nutzer Kenntnis davon erhält, dass Dritte von seinem Passwort unbefugt Kenntnis erlangt haben, muss er dies den MKN unverzüglich mitteilen.
Darüber hinaus ist der Nutzer dafür verantwortlich und hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebenen Daten bei der Online Planauskunft auf dem aktuellen Stand sind. Änderungen, die das Nutzungsverhältnis betreffen, muss er den MKN unverzüglich mitteilen.
b. Auskunftsprozess im Rahmen der Online Planauskunft
Der Auskunftsprozess im Rahmen der Online Planauskunft läuft in folgenden Schritten ab:
- Schritt 1: Auskunftsdaten eingeben
- Schritt 2: Auskunftsbereich kennzeichnen
- Schritt 3: Zusammenfassung und Abschicken
- Schritt 4: Download – Pläne herunterladen
c. Einschränkung der automatischen Planauskunft in bestimmten Fällen
In bestimmten Fällen, insbesondere wenn in dem vom Nutzer gekennzeichneten Bereich gerade Netzveränderungen stattfinden, muss eine Auskunft individuell bearbeitet und erteilt werden. Sie erkennen diese Bereiche an der entsprechenden Symbolik für Baustellen und Baumaßnahmen (siehe auch Zeichenerklärung). Setzen Sie sich in diesen Fällen mit dem für Sie zuständigen Rohrnetzmeister in Verbindung um Ihre Planauskunft entsprechend individuell anzupassen bzw. zu ergänzen.
d.Sperrung
Die MKN behalten sich im Rahmen der Online Planauskunft die sofortige Sperrung des Benutzerkontos des Nutzers bei Vorliegen eines der folgenden Gründe vor:
- falsche oder unvollständige Adressangaben
- unwahre oder nicht aktuelle Registrierungsangaben
- unberechtigte Weitergabe der Benutzerkennung
- unberechtigte Weitergabe von Plänen der Planauskunft
Die MKN heben die Sperrung auf Antrag des Nutzers auf, sofern die Ursachen, die zur Sperrung führten, vollständig und nachweislich beseitigt sind und eine Wiederholung des Grundes für die Sperrung künftig nicht zu erwarten ist.
7. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer ist alleine dafür verantwortlich, die für seine Zwecke erforderlichen Pläne in ausreichendem Umfang und in einem für seine Zwecke ausreichenden Maßstab anzufordern.
Die MKN können über die Lage von Versorgungsanlagen und -leitungen nur insoweit Auskunft geben, als dies anhand von Bestandsplänen möglich ist. Deshalb ist der Nutzer verpflichtet, sich über die tatsächliche Lage, den Verlauf und die Tiefe vorhandener Versorgungsanlagen und -leitungen durch fachgerechte geeignete Erkundungsmaßnahmen wie z.B. Ortung, Querschläge, Suchschlitze in Handschachtung oder Ähnliches Gewissheit zu verschaffen.
Nach jeder Planauskunft ist der Nutzer verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Pläne auf Vollständigkeit (siehe Punkt 4) und Lesbarkeit zu prüfen. Hat der Nutzer eine Auskunft nur unvollständig, nicht lesbar oder fehlerhaft erhalten, hat er dies den MKN unverzüglich anzuzeigen und die fehlenden Informationen rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme in eigener Verantwortung einzuholen. Dies gilt auch bei Nichtverfügbarkeit oder Störungen der Online Planauskunft.
Der Nutzer ist verpflichtet, den MKN den Beginn der Baumaßnahme mindestens drei Werktage im Voraus anzuzeigen. Die Anzeige hat an die Planauskunftsstellen gemäß Ziffer 2 schriftlich oder telefonisch zu erfolgen.
8. Zulässiger Nutzungsumfang
Alle Texte, Bilder, Grafiken und anderen Darstellungen der Planauskunft unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers genutzt werden. Eine Nutzung der Pläne der Planauskunft ist nur in dem nachfolgend darstellten Umfang zulässig.
Der Nutzer ist berechtigt, die Pläne, die er von MKN erhält, für die in der Planauskunft angegebene Planungs-/Baumaßnahme in dem dort angegebenen Realisierungszeitraum der Baumaßnahme (Baubeginn, Bauende) für eigene Zwecke zu nutzen. Der Nutzer verpflichtet sich, eine darüber hinausgehende Nutzung zu unterlassen.
Eine unbefugte Weitergabe von Plänen an Dritte ist untersagt. Die Weitergabe von Plänen an von dem Nutzer für die angegebene Planungs-/Baumaßnahme beauftragte Subunternehmer ist nur zulässig, wenn sich die Subunternehmer den vorliegenden Nutzungsbedingungen ebenso unterwerfen. Hierfür hat der Nutzer Sorge zu tragen.
Nach Ablauf des Realisierungszeitraumes oder bei einer Erweiterung oder Änderung des Zwecks der Baumaßnahme verliert die Planauskunft ihre Gültigkeit und ist neu einzuholen. Das Nutzungsrecht bezüglich der Pläne der Planauskunft erlischt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen mit der Ausführung der Planungs-/Baumaßnahme begonnen wird. Ebenfalls erlischt das Nutzungsrecht, wenn die Baumaßnahme nach Ablauf von sechs Monaten noch nicht beendet ist. Maßgebend für die Fristberechnung ist jeweils das Ausgabedatum auf den bereitgestellten Plänen.
Für den Erwerb eines neuen Nutzungsrechts muss der Nutzer sich bei den MKN erneut eine Planauskunft einholen.
9. Vertraulichkeit
Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm in der Planauskunft zur Verfügung gestellten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und unberechtigten Dritten nicht zur Verfügung zu stellen. Berechtigt ist die Weitergabe an Mitarbeiter, Beauftragte und Subunternehmer, die an der in der Planauskunft angegebenen Planungs-/Baumaßnahme mitwirken oder diese im Auftrag des Nutzers (auch teilweise) ausführen. Eine Weitergabe an berechtigte Dritte ist nur zulässig, wenn diese sich ebenso zur Vertraulichkeit verpflichten. Hierfür hat der Nutzer Sorge zu tragen.
Die vorstehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit der Informationen gilt nicht, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
- Die Informationen waren zum Zeitpunkt des Erhalts durch die MKN bereits rechtmäßig im Besitz des Nutzers
- Die Informationen sind zum Zeitpunkt des Erhalts durch die MKN öffentlich bekannt oder werden nach Erhalt öffentlich bekannt, ohne dass das nachträgliche Bekanntwerden einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen darstellt
- MKN hat der Weitergabe oder Bekanntmachung dieser Informationen schriftlich zugestimmt
- Informationen welche aufgrund einer behördlichen oder richterlichen Anordnung oder kraft Gesetzes zu offenbaren sind.
10. Haftung
Die MKN haften nicht für Schäden,
- die aufgrund einer unbefugten Nutzung der im Rahmen der Planauskunft erhaltenen Pläne nach Ablauf des in der Planauskunft angegebenen Realisierungszeitraums der Baumaßnahme entstehen
- die aufgrund einer fehlerhaften Bedienung des Portals der Online Planauskunft seitens des Nutzers oder fehlerhaften Übermittlung der Online Planauskunft entstehen
- die darauf beruhen, dass das Portal der Online Planauskunft zeitweise nicht zur Verfügung stand.
Im Übrigen ist die Haftung der MKN und des Nutzers ausgeschlossen, soweit nicht ein Schaden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder ein vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter oder aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflichten) resultierender Schaden betroffen ist. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf Schäden beschränkt, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, wobei die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unberührt bleibt.
11. Datenschutz
Die MKN sind gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zur Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen der Planauskunft erhobenen personenbezogenen Daten und Benutzerkennungen des Nutzers zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen der Planauskunft berechtigt. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der MKN.
12. Beauftragung Dritter
Die MKN dürfen sich für die Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen der Planauskunft Dritter bedienen.
13. Gerichtsstand; anwendbares Recht
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorstehenden Nutzungsverhältnis ist Gelnhausen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.